Bettina M. Wiesmann MdB und Claudia Ehrhardt, Jugendhilfeausschuss Frankfurt und OBR 3 (beide CDU): „Verkauf von Lachgas an Jugendliche dringend verbieten!“
Lachgas, das zunehmend als Partydroge genutzt wird, ist in Deutschland weiterhin legal. „Wir warten auf die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes von Gesundheitsminister Lauterbach, der ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige vorsieht“, erklärt die Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann. Für sie ist das Verbot längst überfällig.
Lachgas kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie warnt vor diesen Gefahren, die von vielen Eltern und Jugendlichen unterschätzt werden. „Leider setzen viele Eltern Lachgas mit Helium gleich – eine gefährliche Verharmlosung“, betont Claudia Ehrhardt, Ortsbeirätin und Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Frankfurt. Sie engagiert sich seit Jahren in der schulischen Präventionsarbeit, unter anderem beim Stadtelternbeirat. „Die bunten Flaschen, oft ohne Gefahrenhinweis und mittlerweile mit Aromastoffen versetzt, sind an jedem Kiosk ohne Altersbeschränkung zu kaufen“, so Ehrhardt.
Die Vermüllung der Frankfurter Innenstadt durch leere Lachgaskartuschen ist ein sichtbares Zeichen des steigenden Konsums. „Die Kartuschen und Ballons finden sich mittlerweile in allen Stadtteilen auf Plätzen und in Parks“, beschreibt Ehrhardt die Situation. Auch Studien belegen den steigenden Konsum: Einen starken Anstieg beim Lachgaskonsum spiegeln die Zahlen der jährlichen MoSyD-Studie wider. Diese befragt Frankfurter Schülerinnen und Schüler zu ihrem Drogenkonsum. Die Studie zeigt einen sprunghaften Anstieg des Konsums: Während im Jahr 2020 noch 1 % der Jugendlichen im vergangenen Monat Lachgas konsumiert hatten, waren es 2022 bereits 6 %.
Am 14. Juni d.J. verabschiedete der Bundesrat einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas so weit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Doch der Bundesgesetzgeber lässt auf sich warten. Einzelne Gebietskörperschaften wie der Landkreis Helmstedt setzen ein Verkaufs- und Weitergabeverbot nun zügig um. „Die eingeführte Regelung im Helmstedt hat gezeigt, wie wir direkt auf kommunaler Ebene handeln können. Frankfurt sollte dem guten Beispiel folgen“, fordert Ehrhardt.
Wiesmann verweist auf Beispiele im Ausland: In Großbritannien sei der Verkauf von Lachgas seit Ende 2023 verboten. Die Niederlande, Frankreich und Belgien hätten schon seit Jahren ähnliche Einschränkungen für Jugendliche eingeführt. „Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren, Kinder und Jugendliche deutschlandweit vor dieser neuen Droge zu schützen. Der Bundesrat hat den Weg gewiesen. Es ist richtig, dass die Länder beratend beteiligt werden; die Beratungen sollten zügig abgeschlossen werden. Eine bundesweite Regelung muss kommen“, schließt Wiesmann.